inkl. homöopathischer Repertorisation und Therapieplan,
pro angefangene halbe Std.
(Anamnese und erste Analyse ca. 2 – 3 Stunden)
mir dieses so schnell wie möglich mitzuteilen.
Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen,
wird das gesamte Honorar fällig.
Meine Leistungen sind gem. § 4 Nr.14 UstG umsatzsteuerbefreit.
Die Behandlungskosten richten sich nach der erbrachten Leistung und werden nach dem
Die erste Analyse dauert zwischen 2 und 3 Stunden.
Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.
(Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.)